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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit den Kurs zu absolvieren?
Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des befristeten Füherausweises besucht werden. Wenn Sie den Kurs verpassen, wird Ihnen bei einer Polizeikontrolle eine Busse verrechnet.

Wieso erhalte ich ein Registrierungsschreiben?
Dein/-e Fahrlehrer/-in hat dich bei uns für die 2-Phasen-Ausbildung registriert. Du erhälst alle 6 Monate eine Erinnerung von uns, damit du den WAB-Kurs nicht vergisst. 

Muss ich mit dem eigenen Fahrzeug am WAB-Kurstag erscheinen?
Für den 2-Phasen-Kurstag ist ein eigenes Fahrzeug notwendig. Falls kein eigenes Fahrzeug vorhanden ist, können Sie ein Fahrzeug von uns mieten. Melde dich jetzt an und miete ein Fahrzeug. 

Darf ich das Gesuch für den unbefristeten Führerausweis nach Besuch des WAB-Kurstages einreichen?
Der unbefristete Führerausweis wird automatisch ausgestellt.

Bei weiteren Fragen darfst du uns gerne kontaktieren.

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